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Hüsing Aktuar

Ja, der Mitarbeiter kann den Baustein B auch zu einem späteren Zeitpunkt zuwählen. Die Entscheidung kann zu jedem Monatsersten mit einer Frist von 2 Monaten getroffen werden.
Für Dienstzeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht (z. B. bei lang andauernder Krankheit, Elternzeit, unbezahltem Urlaub) und für die Richemont auch nicht kraft gesetzlicher Vorschrift Beträge zu leisten hat (entgeltlose Dienstzeiten), wird kein Versorgungsbeitrag auf das Versorgungskonto eingezahlt.
Scheidet der Mitarbeiter vor Fälligkeit der Leistungen bei Richemont aus, behält er aus den Bausteinen B (nur Mitarbeiter-Anteil) und D eine sofortige unverfallbare Versorgungsanwartschaft. Für die Bausteine A, B (nur Arbeitgeber-Anteil) und C tritt eine Unverfallbarkeit 2 Jahre nach Diensteintritt ein. Die Höhe der Leistung bestimmt sich nach § 2 BetrAVG.
Sollte der Arbeitgeber insolvent werden, bleibt die Versorgung bei bestehenden unverfallbaren Ansprüchen unberührt.
Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet.
Das volle Alterskapital kann in Anspruch genommen werden, wenn der Mitarbeiter wegen Erreichens der gesetzlichen Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen ausscheidet. Das vorzeitige Alterskapital wird fällig, wenn der Mitarbeiter vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen ausscheidet und eine volle Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Ein Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitskapital wird gezahlt, wenn der Mitarbeiter vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig wird. Die Bedingungen, nach denen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit vorliegt, richten sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen des für die Risikovorsorge abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages.

Für die Leistungen im Todesfall sind in der genannten Reihenfolge bezugsberechtigt:

  1. Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  2. Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
  3. Der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Die von Richemont und die durch Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter (bei Baustein B) finanzierten Beiträge auf das Versorgungskonto sind steuerfrei. Die späteren Versorgungszahlungen unterliegen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Lohnsteuer (nachgelagerte Besteuerung). Einzelheiten finden Sie unter Behandlung bei der Steuer und Sozialversicherung
Die Beiträge von Richemont auf das Versorgungskonto sind beitragsfrei. Die im Wege einer Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter finanzierten Beiträge (bei Baustein B) bleiben in der Sozialversicherung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu verbeitragen. Dies gilt grundsätzlich, sofern der Leistungsempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Für einen in der privaten Krankenversicherung versicherten Rentner fallen für eine Betriebsrente keine zusätzlichen Beiträge an. Einzelheiten finden Sie unter Behandlung bei der Steuer und Sozialversicherung

Dieser Besitzstand wird wie folgt festgelegt:

Am 30.06.2019 werden alle dem individuellen Versorgungskonto aus der bisherigen Kapitalanlage zugeordneten Fondsanteile verkauft. Der sich hier ergebende Kapitalbetrag wird dem Versorgungskonto gutgeschrieben und dann zum 30.06.2019 als Einmalbeitrag für den Abschluss einer zusätzlichen Rückdeckungsversicherung bei der Allianz verwendet.

In diesem Fall werden alle dem individuellen Versorgungskonto aus der bisherigen Kapitalanlage zugeordneten Fondsanteile zum 30.06.2019 verkauft. Der sich hier ergebende Kapitalbetrag wird dem Versorgungskonto gutgeschrieben. Soweit dieser Kapitalbetrag geringer ist als die Summe der bis zum 30.06.2019 auf das Versorgungskonto eingezahlten Beiträge zuzüglich der zugesagten Garantieverzinsung (Mindestleistung für Anlagestrategie a. gemäß Betriebsvereinbarung Nr. 01/2017 vom 30.12.2016), wird er entsprechend erhöht. Der so ermittelte Kapitalbetrag des Versorgungskontos zum 30.06.2019 wird dann für den Kauf von Fondsanteilen auf Basis der vom Mitarbeiter gewählten Anlagestrategie B 1 oder B 2 verwendet.

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