Wir fördern den Aufbau Ihrer Altersvorsorge zusätzlich mit einem attraktiven Arbeitgeberzuschuss von 15%
Der Arbeitgeberzuschuss wird maximal für eine Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (= monatlich EUR 292 Stand 2023) gewährt. Für eine eventuell darüber hinaus gehende Entgeltumwandlung besteht kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.
Eine Begrenzung des Zuschusses auf tatsächlich eingesparte Sozialversicherungsbeiträge erfolgt nicht.
Unser Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich zu Ihrem Beitrag in den Direktversicherungsvertrag eingezahlt.
Auch der Arbeitgeberzuschuss ist vom ersten Tag an unverfallbar und unabhängig vom Zeitpunkt eines etwaigen Ausscheidens aus unserem Unternehmen nicht mehr entziehbar.
Formular: