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Hüsing Aktuar

Richemont richtet für jeden Mitarbeiter mit Bereitstellung des ersten Beitrags ein fiktives persönliches Versorgungskonto ein. Die Beiträge werden dazu verwendet, um ein Kapital verzinslich anzusammeln. Jeder Mitarbeiter entscheidet sich zu Beginn einmalig über die für seine Beiträge anzusetzende Kapitalanlagestrategie.

Hat ein Mitarbeiter bereits vor dem 01.07.2019 an der Betrieblichen Altersversorgung von Richemont teilgenommen und sich hier für die Kapitalanlagestrategie A entschieden, so hat er zum 01.07.2019 einmalig die Möglichkeit, sich für sein gesamtes Versorgungskonto für die Kapitalanlagestrategie B zu entscheiden. Einzelheiten finden Sie unter Fragen & Antworten.

Dem Mitarbeiter werden die folgenden Wahlmöglichkeiten eingeräumt:

Kapitalanlagestrategie A

Die Kapitalanlage erfolgt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Es ist vereinbart, dass mindestens 90% der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Darüber hinaus beteiligt die Allianz den Vertrag über die Überschussbeteiligung an den Erträgen ihrer Kapitalanlagen. Die Höhe dieser Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und die Überschüsse werden dem Vertrag jeweils zugeteilt („Lock-In“). Zugeteilte Überschüsse können sich nicht mehr ändern; für die Zukunft können Überschüsse nicht garantiert werden. Zum Ende der Ansparphase kann die Verzinsung durch die Zahlung eines Schlussüberschusses und die Beteiligung an den Bewertungsreserven höher sein.

Hat ein Mitarbeiter bereits vor dem 01.07.2019 an der Betrieblichen Altersversorgung von Richemont teilgenommen und sich hier für die Kapitalanlagestrategie A entschieden, so ergibt sich für ihn aus seiner Vordienstzeit ein Besitzstand. Einzelheiten finden Sie unter Fragen & Antworten.

Kapitalanlagestrategie B

Die Kapitalanlage erfolgt bei der Deutsche Bank AG. Es ist keine garantierte Mindestrendite vorgesehen. Soweit allerdings das Versorgungskonto bei Fälligkeit einer Versorgungsleistung geringer ist als die Summe der auf das Versorgungskonto eingezahlten Beiträge, wird es entsprechend durch Richemont aufgefüllt (Mindestleistung).

Im Rahmen der Kapitalanlagestrategie B kann der Mitarbeiter zwischen zwei Alternativen auswählen:

Kapitalanlagestrategie B 1 - Variante mit mittlerem Risiko

Die Beiträge werden in zwei unterschiedlichen Investmentfonds mit unterschiedlichem Chance-/Risikoprofil angelegt, wobei zu Beginn mindestens 50 % in den Investmentfonds mit erhöhtem Risiko und der Rest in den Investmentfonds mit mittlerem Risiko investiert werden. Spätestens beginnend mit dem Alter 43 erfolgt im Rahmen eines "life cycle"-Konzeptes eine Umschichtung von dem Investmentfonds mit höherem Risiko in den Investmentfonds mit mittlerem Risiko, so dass ab dem Alter 60 100 % der Anteile in dem Investmentfonds mit mittlerem Risiko liegen. Eine feste Zuteilung der erzielten Erträge während der Laufzeit der Fonds erfolgt nicht (kein "Lock-In").

Kapitalanlagestrategie B 2 - Variante mit höherem Risiko

Die Beiträge werden in zwei unterschiedlichen Investmentfonds mit unterschiedlichem Chance-/Risikoprofil angelegt, wobei zu Beginn mindestens 80 % in den Investmentfonds mit erhöhtem Risiko und der Rest in den Investmentfonds mit mittlerem Risiko investiert werden. Spätestens beginnend mit dem Alter 42 erfolgt im Rahmen eines "life cycle"-Konzeptes eine Umschichtung von dem Investmentfonds mit höherem Risiko in den Investmentfonds mit mittlerem Risiko, so dass ab dem Alter 60 100 % der Anteile in dem Investmentfonds mit mittlerem Risiko liegen. Eine feste Zuteilung der erzielten Erträge während der Laufzeit der Fonds erfolgt nicht (kein "Lock-In").

 

Die Kapitalanlagestrategie A ist einheitlich für alle Bausteine zu wählen. Bei einer Entscheidung des Mitarbeiters für die Kapitalanlagestrategie B kann für jeden Baustein zwischen den Varianten B 1 und B 2 gewählt werden.

 

Alle im Portal dargestellten Informationen sollen einen Überblick der Versorgungsbestimmungen geben. Ansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten. Hierfür maßgeblich ist ausschließlich die Versorgungszusage.