Herzlich willkommen auf den Informationsseiten zur Betrieblichen Altersversorgung von Richemont Northern Europe GmbH
Um Sie beim Aufbau einer Versorgung für das Alter zu unterstützen, wurde seinerzeit ein betriebliches Versorgungswerk eingerichtet. Dieses Versorgungswerk wurde nun mit Wirkung vom 01.07.2019 deutlich verbessert und aktualisiert:
Für alle Mitarbeiter werden die Leistungen für den Fall des Todes bzw. für den Fall der Berufsunfähigkeit erhöht. Die zusätzliche – neben dem Wert des Versorgungskontos – zu zahlende Versorgungsleistung beträgt zukünftig 1 Jahresgehalt; die bisherige "Zurechnung" entfällt.
Für die zusätzliche Todes- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung zahlt der Mitarbeiter zukünftig keinen Beitrag mehr, d.h. der volle Versorgungsbeitrag wird für die Altersleistung verwendet (bisher wurde für die "Zurechnung" ein Risikobeitrag in Abzug gebracht). Der Risikobeitrag für die Todes- und Berufsunfähigkeitsleistung wird zukünftig in voller Höhe von Richemont zusätzlich erbracht.
Zukünftig werden die Versorgungsbeiträge bei der Anlagestrategie A nicht mehr in Fonds bei der Deutsche Bank AG sondern in Versicherungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG investiert. Hierzu haben wir mit der Allianz einen Gruppenversicherungsvertrag zu einem Firmengruppensondertarif abgeschlossen.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen eine Überblick über die Versorgungsbestimmungen im Detail geben.
Alle im Portal dargestellten Informationen sollen einen Überblick der Versorgungsbestimmungen geben. Ansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten. Hierfür maßgeblich ist ausschließlich die Versorgungszusage.